Haftpflichtschaden?
Sind Sie nicht der Unfallverursacher und handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, können Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche sofort ein fachkompetentes, neutrales Schadengutachten in Auftrag geben. Sie haben dabei freie Gutachterwahl. Verzichten Sie als Geschädigter deshalb nicht auf Ihr Recht einer unabhängigen Beweissicherung. Die Besichtigung des Unfallfahrzeuges durch einen unabhängigen, qualifizierten Kfz-Sachverständigen sollte schnellstmöglich erfolgen, denn alle Unfallbeteiligten unterliegen in diesem Zusammenhang der Schadenminderungspflicht.